In unserem Angelsee können Sie von Mitte März bis Ende November selbst Salmoniden wie Regenbogenforellen, Bachforellen und Bachsaiblinge fangen.
Bitte bringen Sie Ihre eigene Angelausrüstung (Angel und Unterfangkescher!) und Ihren Angelschein mit.
Sie möchten das Angeln zum Hobby machen, haben aber noch keinen Angelschein?
Beim Fischereiverband Unterfranken können Sie sich hierzu näher informieren.
Gerne verweisen wir auch auf unseren Kooperationspartner Herrn Kraus, der eigenständig Fischereischein-Lehrgänge in der Nähe anbietet.
Heinz Kraus Mobil 0174 933 93 28 anglerheinz@gmx.de
Anmeldegebühr
5€
Pfand Kühlbox
(wird mit dem Fang verrechnet)
5€
Leihgebühr Kescher
2€
Gefangene Fische
ausgenommen
13,50€/kg
nicht ausgenommen
11,50€/kg
Köder
Mais, Maden
(keine Bienenmaden)
Würmer, Trout Bait
Angelzubehör
kleines Angebot an Haken, Blei, usw.
Das Angeln ist nur mit gültigem Angelschein erlaubt.
Das Anfüttern ist nicht gestattet.
Blinkern und Angeln mit lebendigen Köderfischen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden.
Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
Nach Schonmaß und Schonzeit entnahmefähige gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Die Fische dürfen grundsätzlich nur in der Kühlbox der Fischzucht Röll aufbewahrt werden.
Fische dürfen nicht am Teich, sondern ausschließlich am Schlachtbecken ausgenommen werden.
Der Schlachtplatz ist immer sauber zu verlassen (ansonsten wird die gesamte Startgebühr einbehalten)!
Der Angler verpflichtet sich, einem Mitarbeiter des Angelparks seine Identität, seine Taschen und die gefangenen Fische bei Aufforderung vorzuzeigen.
Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für ihre Kinder.
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Erlaubnisscheininhaber ohne Entschädigung von der Angelteichanlage verwiesen werden.
Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben und die Person erhält absolutes Hausverbot.
Grundsätzlich ist das Bayerische Fischereigesetz einzuhalten.
Das Angeln ist nur mit gültigem Angelschein erlaubt.
Das Anfüttern ist nicht gestattet.
Blinkern und Angeln mit lebendigen Köderfischen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden.
Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
Nach Schonmaß und Schonzeit entnahmefähige gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Die Fische dürfen grundsätzlich nur in der Kühlbox der Fischzucht Röll aufbewahrt werden.
Fische dürfen nicht am Teich, sondern ausschließlich am Schlachtbecken ausgenommen werden.
Der Schlachtplatz ist immer sauber zu verlassen (ansonsten wird die gesamte Startgebühr einbehalten)!
Der Angler verpflichtet sich, einem Mitarbeiter des Angelparks seine Identität, seine Taschen und die gefangenen Fische bei Aufforderung vorzuzeigen.
Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für ihre Kinder.
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Erlaubnisscheininhaber ohne Entschädigung von der Angelteichanlage verwiesen werden.
Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben und die Person erhält absolutes Hausverbot.
Grundsätzlich ist das Bayerische Fischereigesetz
einzuhalten.